Fachbegriffe

Fachbegriffe des Zeitungswesens

Was bedeuten die unterschiedlichen Auflagenwerte?

Bei Zeitungen und Zeitschriften unterscheidet man vor allem zwischen der gedruckten Auflage, der verkauften Auflage und der verbreiteten Auflage.

    • Die gedruckte Auflage

      Die gedruckte Auflage bezeichnet die von einer Zeitung oder Zeitschrift gedruckten Exemplare abzüglich der Makulatur.

    • Die verkaufte Auflage

      Die insgesamt verkaufte Auflage errechnet sich aus den Abonnentenexemplaren plus dem Einzelverkauf plus dem Sonstigen Verkauf plus Bordexemplare.

    • Die tatsächlich verbreitete Auflage

      Die tatsächlich verbreitete Auflage besteht aus den Exemplaren der verkauften Auflage und den Freistücken, jedoch ohne den Rest-, Archiv- und Belegexemplaren.

Infografik: Überregionale Tageszeitungen im Vergleich | Statista Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Weiter wichtige Kennzahlen sind:

  • Die abonnierte Auflage

    Die Gesamtzahl der Exemplare einer Zeitung, die an feste, zahlende Einzelbezieher geliefert werden, bezeichnet man als abonnierte Auflage der Zeitung.

  • Der Einzelverkauf

    Einzelverkauf bezeichnet die Lieferung und den Verkauf einer Zeitung über den Zeitungshandel, wie zum Beispiel im Kiosk, Straßenverkauf oder am Bahnhof.

  • Der sonstige Verkauf

    Unter sonstiger Verkauf fasst man alle verkauften Exemplare zusammen, die weder den abonnierten Stücken noch den Einzelverkäufen, Lesezirkelstücken oder Bordexemplaren zuzurechnen sind.

  • Die Bordexemplare

    Bordexemplare sind an Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs verkaufte Exemplare, die unentgeltliche an deren Kunden an Bord bzw. in deren Wartebereichen weitergegeben werden.

  • Die Remittenden

    Remittenden sind die unverkauften Exemplare, die der Handel an den Verlag zurückschickt (lat. remittere = zurückschicken) und erstattet bekommt.

Die Auflagenhöhe von Zeitungen und Zeitschriften überprüft in Deutschland die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW). Sie ist eine neutrale Kontrolleinrichtung, die zur Förderung der Wahrheit und Klarheit der Werbung und damit zur Sicherung eines echten Leistungswettbewerbs vergleichbare und objektiv ermittelte Unterlagen über die Auflagezahlen bereitstellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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